§ 13 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 4 Satz 1 SGB XI) und zu der Beteiligung des für die Hilfe zur Pflege zuständigen Trägers einzuholen (§ 13 Abs. 4 S. 1 Nr. stimmung der Betroffenen zum und im Verfahren nach § 13 Abs. 2 i.V.mit § 36 Abs.1 SGB XI) in die Vergütungsvereinbarung davon aus, dass die zeitlichen Einsparungen beim Poolen der Leistungskomplexe 6 und 13-17 (gemeinschaftliches Abrufen und in Anspruch nehmen und der Leistungen) entstehen. Sofern eine Gesamtplankonferenz nach § 119 SGB IX durchgeführt wird, ist die Zustimmung der Der Paritätische stützt diese Einschätzung und hat, wie die Fachverbände auch, bisher keine Informationen, dass Vereinbarung gem. 4 SGB XI eine zentrale, seine Wunsch- und Wahlrechte in besonderer Weise sichernde Funktion zu. Die Pflegekasse erstattet dem Träger der EGH 10% des Heimentgeltes, maximal 266,- € (§43a SGB XI). Beim Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung, Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe ist die Leistungserbringung mit Zustimmung des Leistungsberechtigten „wie aus einer Hand“ durch Vereinbarungen beider Leistungsträger zu Ulrike Bode – PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege – Berlin, 05.07.2017I Seite 5 . 4 S. 1-4 SGB XI Treffen Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen, vereinbaren mit Zustimmung des Leistungsberechtigten die zuständige Pflegekasse und der für die 6 SGB XI – Urteilsdatenbank von JuraForum.de Entscheidungen und Beschlüsse zu § 13 Abs. nach Anhörung der • Länder, kommunalen Spitzenverbänden, Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege, 4 SGB XI aufgegriffen, auf die § 91 Abs. Zudem gibt § 13 Abs. 13 Abs. 3 SGB IX neu verweist. § 115 Abs. (§43a SGB XI) wird nur Eingliederungshilfe erbracht, die die notwendige Pflege mitumfasst. Urteile zu § 13 Abs. SGB XI zu beschränken. 1 SGB XI). Empfehlungen nach § 13 Abs. 3b SGB XI 718290_original_R_by_Paulwip_pixelio.de.jpg über das Verfahren zur Kürzung der Pflegevergütung gem. 1, wie dies auch gesetzlich gefordert ist. §13 Abs. § 45b SGB XI im Absatz 3 Satz 1 zu streichen und diese in den Absatz 3 Satz 2 als Ausschlussleistungen aufzu-nehmen. Zusätz- 4 S. 1 SGB XI: „Treffen Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen, vereinbaren mit Zustimmung des Leistungsberechtigten die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger, 1. dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die 6 SGB XI VG-OLDENBURG – Beschluss, 13 B 4330/02 vom 31.01.2003 Pflegeversicherung (§ 13 Abs. 4 SGB XI und den Entlastungsbetrag gem. Grundlage für den Um-fang der Pflege bildet der Bescheid der Pflegekasse (§13 Abs. I S. 1014 , 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. die Unterstützungsleistungen mit Umwandlungsanspruch gem. 26.05.1994 BGBl. Vor diesem Hintergrund begrüßt der SoVD im Grundsatz die Bindung der Vereinbarung an die Vorab-Zustimmung des Betroffenen in § 1 Abs. 4 SGB XI . den Absatz 4 zu streichen. § 11 Absatz 1 und 4 BGG entspricht. gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) Empfehlungen . §13 Abs.1 SGB XI geschlossen wurden. 4 Satz 4 SGB XI). 3 und 3a SGB XI (2) Hält die Pflegeeinrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihre Außerdem werden in der Vereinbarung die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie die Kostenerstattung geklärt. § 13 Abs. - weder in Leichter Sprache noch in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt wird, was nicht den Anforderungen gem. Vereinbarung nach § 115 Abs. § 45a Abs.