8 SGB XI (XLSX, 56 KB) Patientinnen und Patienten informieren sich im Internet und nutzen Wearables und Apps, um Gesundheitsdaten zu erfassen und auszuwerten. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden in den §§ 92a und b SGB V die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Innovationsfonds geschaffen. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In den Förderrichtlinien sind wichtige Voraussetzungen für die Förderung und Hinweise zu dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel geregelt. BIG-Digital: Förderung der Digitalisierung in Brandenburg. Für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung wird in den Jahren 2019 bis 2021 ein einmaliger Zuschuss für die Förderung der Digitalisierung bereitgestellt (§ 8 Abs. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (PDF, 61 KB) Antrag auf Fördermittel für die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung nach § 8 Abs. Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Ende 2016 wurden erstmals Projekte aus den Bereichen "Neue Versorgungsformen" und "Versorgungsforschung" ausgewählt, die eine Förderung erhalten. 8 SGB XI Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Download Antrag auf Fördermittel für die Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung nach § 8 Abs. Die Förderung der Digitalisierung in Brandenburg erfolgt zu großen Teilen durch das Förderprogramm “Gründung Innovativ” als Zuschuss für Start-Ups sowie durch BIG-Digital mit jeweils 50 % Förderquote zu Maßnahmen der Digitalisierung … Deshalb ist ein dediziert digitales Förderprogramm, wie es nun mit dem Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet wurde, sinnvoll. Hinweise Förderrichtlinien. Der GKV-Spitzenverband hat mit dem Bundesgesundheitsministerium die Richtlinien zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erstellt: Die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung ist förderfähig, sofern sie ab 1.1.2019 angeschafft wurde und hierfür Eigenmittel eingesetzt worden sind. Die Digitalisierung erfasst auch das Gesundheitswesen. Ärztinnen und Ärzte bieten Rat und Hilfestellungen via Internet an und Patientinnen und Patienten nehmen diese Dienstleistungen zunehmend in Anspruch. Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch Fördermittel des GKV-Spitzenverbands nach § 8 Abs. 5. Quelle: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Dafür stehen jedes Jahr 300 Millionen Euro zur Verfügung, davon jeweils 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Die Voraussetzungen, Ziele, Inhalte, Durchführung der Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen sowie das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel wird durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen geregelt. Der Nachholbedarf an Investitionen in die digitale Infrastruktur in deutschen Krankenhäusern ist unbestritten, der erwartbare Nutzen der Digitalisierung im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsprozesse und -qualität groß. 8 SGB X Mit dem am 1.